Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 11.05.2025entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer für
Körperschaftsteuersubjekte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) beziehungsweise Gesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) verfassungsgemäß sind. Darunter fallen unter anderem Kapitalgesellschaften wie GmbHs, Genossenschaften, jPdpR und nicht rechtsfähige Vereine des privaten Rechts. Insbesondere wird weder ein Widerspruch zur Vereinbarkeit der Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch ein Verstoß gegen den maßgeblichen Willkürmaßstab als vorliegend angesehen.
Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH