Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzvergütung des Arbeitgebers und strikt vom gesetzlichen Urlaubsentgelt (der regulären Lohnfortzahlung während des Urlaubs) zu trennen. Laut Daten des WSI der Hans-Böckler-Stiftung erhalten im Jahr 2026 lediglich 44 Prozent der Beschäftigten diese Sonderzahlung. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld existiert nicht. Die Auszahlung basiert stattdessen auf Arbeitsverträgen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einer sogenannten betrieblichen Übung durch langjährige, vorbehaltlose Praxis. Arbeitgeber dürfen die Zahlung zudem an Bedingungen knüpfen, sofern diese rechtlich zulässig sind. Gewissheit über den eigenen Anspruch bringen ein Blick in die Verträge sowie Nachfragen bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).
