Betriebliche Altersvorsorge ab 2026

Ab 2026 können Arbeitnehmer von höheren Grenzen, neuen Förderungen und einer besseren Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) profitieren. Neben der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze, die Auswirkung auf den Förderhöchstbetrag hat, wurde auch die Förderung für Geringverdiener angepasst. Es gibt ein besseres Sozialpartnermodell und eine Verbesserung beim Widerspruchsrecht bei automatischer Entgeltumwandlung, wenn der Arbeitgeberzuschuss mind. 20 % beträgt. Die neu eingeführte Aktivrente wird zudem nicht direkt auf die bAV angerechnet.

 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher nicht nur die bestehenden Verträge prüfen und ggf. anpassen, sondern auch abklären, ob eine automatische Entgeltumwandlung mit Vorteil des Zuschusses eingeführt werden kann oder mehr Personen, insbesondere Geringverdiener, vom Abschluss einer bAV profitieren. Sinnvoll ist daher auch, die Belegschaft über die Neuerungen zu informieren und ggf. auf diese zuzugehen. (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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