Betriebsrentenstärkungsgesetz

Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 25.07.2025 hat das Bundeskabinett nun am 03.09.2025 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) beschlossen.
In vielen Punkten bleibt die Modifikation der zweiten Säule der Altersvorsorge beim ursprünglichen Entwurf. So sollen z.B. für die Förderung von Geringverdienern die Einkommensgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt und der Förderhöchstbetrag angehoben werden.
Zudem soll es Beschäftigten ohne Tarifbindung möglich sein, bestehende Sozialpartnermodelle zu nutzen. Damit sind tarifvertragliche Betriebsrentensysteme auf der Grundlage der reinen Beitragszusage gemeint. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis in den Organisationsbereich der Gewerkschaft fällt

 

 

Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH

Teilen Sie diese Nachricht mit Ihren Freunden oder Kollegen