Minijob und Rentenversicherung

Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen. Mit dem SGB VI-Anpassungsgesetz soll es ab 01.07.2026 möglich sein eine zuvor beantragte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig auf Antrag aufheben zu lassen. Geringfügig Beschäftigte können dadurch wieder rentenversicherungspflichtig werden.

Die Aufhebung ist nur einheitlich für alle ausgeübten Minijobs möglich und gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung, sofern die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats widerspricht. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich. Eine erneute Befreiung von der Rentenversicherungspflicht soll anschließend nicht mehr möglich sein. (Quelle: V.H.S. Dienstlei

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