Das Bundesfinanzministerium hat das Vordruckmuster USt 7 A zur Anordnung einer USt-Sonderprüfung überarbeitet und mit Schreiben vom 22.07.2025 bekannt gegeben.
Vom Vordruckmuster darf aus organisatorischen oder technischen Gründen abgewichen werden.
Außerdem dürfen nicht relevante Teile des Vordrucks bei Anwendung von IT-Programmen weggelassen werden, so dass Steuerpflichtige ggf. nur eine verkürzte Form des Formulars erhalten, welches lediglich die für den Einzelfall notwendigen Angaben enthält. Das Vordruckmuster ist in aktualisierter Form ab Bekanntgabe anzuwenden.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)