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Arbeitsvertrages: Allein mit Scan der Unterschrift
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Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG), Urteil v. 16.3.2022 – 23 Sa 1133/21).

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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