Urlaub und Krankheit

Endlich Urlaub und schon hat einen die Erkältung im Griff; so als würde eine innere Uhr sagen, in der Erholungsphase hat der Körper mal Zeit sich auszukurieren. Auch wenn das ärgerlich ist, kann mit einer Krankmeldung der genommene Urlaub verringert werden. Wichtig ist, dass nur so viel Urlaubstage als Krankzeit und nicht als Urlaub zählen, wie auch mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden können. Diese setzt eine Erkrankung voraus, die tatsächlich zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Der Beschäftigte erhält dann entsprechend Lohnfortzahlung aufgrund von Krankheit und nicht von Urlaub bzw. Krankengeld. Der Urlaub verlängert sich jedoch nicht automatisch um die Krankheitstage.

Auch darf der Arbeitnehmer unter Umständen trotzdem eine Urlaubsreise antreten, wenn die Reise einer Genesung nicht im Wege steht. Wer sicher gehen möchte und im Vorfeld Unstimmigkeiten vermeiden möchte, sollte in diesem Fall eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen.

 

Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH

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