Elektronische Entgeltabrechnung

Die Lohnabrechnung auf Papier ist kein Muss. Gesetzlich geregelt ist die verpflichtende Bereitstellung der Entgeltabrechnung in Textform (§ 108 Abs. 1 GewO). In einem Streitfall entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen zur grundsätzlichen Möglichkeit einer elektronischen Übermittlung von Abrechnungen, dass diese auf ein dienstliches E-Mail-Postfach des Arbeitnehmers gesendet werden darf oder alternativ in ein Online-Portal eingestellt werden darf, wenn der Arbeitnehmer seine Zustimmung erteilt.

Im Revisionsverfahren hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun jedoch entschieden, dass die Einstellung der Abrechnung als elektronisches Dokument in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenn das digitale Mitarbeiterpostfach die Voraussetzungen an eine fortgeschrittene Website erfüllt. Dies ist gegeben bei einem E-Postfach, auf das sich nur der jeweilige Arbeitnehmer unter Eingabe seines Benutzernamens und eines Passworts einloggen kann. Dann ist folglich auch keine Zustimmung des Beschäftigten notwendig und der Arbeitgeber hat seine Pflicht zur Bereitstellung erfüllt.

 

 

Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH

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