Für Aushilfskräfte in bestimmten Branchen sind Sofortmeldungen fällig, sonst kann es schnell teuer werden. 2026 gab es Anpassungen bei den betroffenen Branchen.
Besteht für einen Wirtschaftsbereich ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit, gelten besondere Regeln bei der Einstellung neuer Kräfte. Arbeitgeber müssen bei Beschäftigungsbeginn noch vor der eigentlichen Anmeldung eine Sofortmeldung bei der Krankenkasse abgeben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) wurde der Branchenkatalog ab 2026 angepasst. Nicht mehr sofortmeldepflichtig: Die Forstwirtschaft und das Fleischerhandwerk sind von der Sofortmeldepflicht ausgenommen. Neu hinzu kamen das Friseur- und das Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).
