Neue Auslandsreisepauschalen 2026

Für beruflich bedingte Auslandsreisen berücksichtigen die Finanzbehörden Mehraufwendungen für Verpflegung regelmäßig als Werbungskosten/Betriebsausgaben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht alljährlich aktualisierte anwendbare Pauschbeträge. Für 2026 gelten die im BMF-Schreiben vom 5.12.2025 veröffentlichten Pauschsätze.

Verändert wurden die Pauschalen u.a. für Albanien, Bulgarien, China usw. und neu in die Länderliste aufgenommen wurden die Länder Pakistan, Rumänien sowie für die Schweiz die Stadt Bern.

Die in der Übersicht zu dem BMF-Schreiben aufgeführten Pauschbeträge für Übernachtungskosten können ausschließlich für eine lohnsteuerfreie Arbeitgebererstattung angewendet werden, nicht aber für den tatsächlichen Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug. Die Pauschbeträge können außerdem für die Geltendmachung von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland verwendet werden (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).

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