Besonderheiten bei der Aktivrente

Eine neue Beschäftigung zur steuerfreien Aktivrente beginnt nicht immer am Monatsanfang. Sofern diese während eines Kalendermonats neu aufgenommen wird, kann dennoch der volle Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich berücksichtigt werden.

 

Vorausgesetzt wird hier eine schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, dass er in dem betroffenen Monat nicht anderweitig einen steuerfreien Betrag für die Aktivrente erhalten hat. Dies wurde neu in die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente aufgenommen.

 

Etwas anders ist der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Kalendermonats endet oder der Arbeitgeber gewechselt wird. Hier erhält man den Steuerfreibetrag für die Aktivrente nur anteilig (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).

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