Seit dem 01.01.2017 besteht grundsätzlich keine Verpflichtung mehr, bei der Abgabe der Steuererklärung Belege einzureichen. Nur auf ausdrückliche Anforderung der Finanzverwaltung, sind diese vorzulegen.
Die unaufgeforderte Übersendung von Papierbelegen führt zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand, so dass diese nicht mehr zurückgesendet werden. Aufgrund eines einheitlichen Beschlusses werden daher seit dem 01.01.2026 sämtliche in Papierform eingehenden Unterlagen in den Finanzämtern eingescannt und anschließend vernichtet (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).
