Durch die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 % zum 01.01.2026 müssen Gastronomen, Caterer und Hoteliers ihre Abrechnung anpassen. Da Getränke weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen, gelten bei Mischpreisen folgende Pauschalaufteilungen der Finanzverwaltung: Gastronomie-Pauschalen (z. B. Brunch): 70 % Speisen (7 % MwSt.) / 30 % Getränke (19 % MwSt.). Hotel-Pauschalen (z. B. Frühstück inklusive): 15 % Getränkeanteil (19 % MwSt.). Eigene Aufteilung: Eigene, sachgerechte Schlüssel sind ebenso erlaubt wie eine gezielte Begrenzung der Inklusiv-Getränke. Systemumstellung bei Gutscheinen: Da der genaue Steuersatz beim Kauf eines Restaurantgutscheins nicht mehr feststeht, handelt es sich nun um einen Mehrzweckgutschein. Die Umsatzsteuer entsteht daher erst bei der Einlösung, nicht mehr beim Verkauf (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).
