In einer Amateurliga wurde bei einem Fußballspiel ein Spieler gefoult und hat sich das Schienbein gebrochen. Von seinem Gegenspieler wollte er dafür den Verdienstausfall ersetzt bekommen. Dies lehnte das Landgericht Ellwangen jedoch ab. Bei einem Fußballspiel müsse man mit Verletzungen rechnen. Dem Beklagten war eine Verletzungsabsicht nicht nachzuweisen (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).
