Datenschutzverstoß bei Ärzten

Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine Stationsärztin wegen der unbefugten Weitergabe von Gesundheitsdaten in einer dienstlichen WhatsApp-Gruppe verurteilt (Az. 1 Ca 1741/25 vom 22.05.26). Die Medizinerin hatte aus Verärgerung über eine kurzfristige Krankmeldung eines Kollegen dessen Diagnosen im gemeinsamen Gruppenchat veröffentlicht und fälschlicherweise behauptet, dieser simuliere nur. Der betroffene Arzt in Weiterbildung klagte daraufhin erfolgreich auf Unterlassung und Schadensersatz. Das Gericht sah eine klare Verletzung des Datenschutzes und begründete die notwendige Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch damit, dass die Beklagte ihr Verhalten selbst im Prozess uneinsichtig verteidigte. Neben dem Verbot der Weitergabe muss die Ärztin dem Kläger nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zahlen, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln aussteht (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).

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