Ambulantes Wohnen gewerbesteuerfrei

Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe im betreuten Wohnen können von der Gewerbesteuer befreit sein. Das entschied das Finanzgericht Köln im Fall eines Heilerziehungspflegers (Urteil vom 27.02.2024, Az. 11 K 1719/15). Obwohl das Gericht die Tätigkeit nicht als freien Beruf anerkannte, setzte es den Steuermessbetrag auf null Euro fest, da die Betreuung rechtlich wie eine steuerfreie Pflegeeinrichtung zu behandeln ist. Voraussetzung für diese Steuerfreiheit ist, dass gesetzliche Sozialversicherungsträger die Kosten in mindestens 40 Prozent der Fälle übernehmen. Da eine endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofes noch aussteht, sollten Anbieter ambulanter Eingliederungshilfen ihre Verträge und Abrechnungen bereits jetzt auf eine mögliche Befreiung prüfen (Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH).

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