Änderung eines Steuerbescheids bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal

Ein “Verklicken” beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal ist kein nach § 173a AO korrigierbarer Schreibfehler (BFH, Urteil v. 18.7.2023 – IX R 17/22; veröffentlicht am 2.11.2023). Hintergrund: Nach § 173a AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung seiner Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er deshalb der Finanzbehörde bestimmte, nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat.

 

 

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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