Änderung Lohnsteuerklasse bis 30.11.

Eine Änderung der Steuerklassen ist für Ehegatten im Laufe des Kalenderjahres beim Finanzamt durch Antrag möglich. Die geänderten Steuerklassen gelten mit Wirkung vom Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt. Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/V in IV/IV ist darüber hinaus auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich. Dies hat zur Folge, dass beide Ehegatten in die Steuerklasse IV eingereiht werden. Die Steuerklassenkombination III/V kommt also nur zur Anwendung, wenn und solange beide Ehegatten dies wünschen.
Für eine Berücksichtigung der Änderung im laufenden Kalenderjahr ist der Antrag spätestens bis zum 30. November unter „Mein ELSTER“ (www.elster.de) oder beim Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“, dem Hauptvordruck und der Anlage „Steuerklassenwechsel“ zu stellen.

 

 

Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH

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