Die EU-Kommission hat in einer entsprechenden Richtlinie vorgeschlagen, den Arbeitnehmer durch angemessene Mindestlöhne zu schützen und am Ort der Arbeit einen angenehmen Lebensstandard zu ermöglichen. In allen EU-Ländern gibt es Mindestlöhne. In 21 Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne ins in sechs Mitgliedstaaten wird der Mindestlohn ausschließlich durch Tarifverträge geschützt (Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden). Die vorgeschlagene Richtlinie soll einen Rahmen schaffen, um die Angemessenheit der Mindestlöhne und Lücken beim Mindestlohnschutz in der EU zu verbessern. Der Vorschlag der Kommission schafft einen Rahmen für Mindeststandards, der die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und die Autonomie sowie Vertragsfreiheit der Sozialpartner im Bereich der Löhne berücksichtigt. In Ländern mit einer hohen tarifvertraglichen Abdeckung sind der Anteil der Geringverdienenden sowie die Lohnungleichheit tendenziell niedriger und die Mindestlöhne höher. Tarifverhandlungen sollen daher in allen Mitgliedstaaten gefördert werden. Mit einem jährlichen Bericht sollen die Mitgliedstaaten der Kommission ihre Daten in Bezug auf den Mindestlohnschutz in einem jährlichen Bericht vorlegen.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)