Arbeitsrecht: Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument (BAG)

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt (BAG, Urteil v. 28.1.2025 – 9 AZR 48/24).

 

 

Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH

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