Ausnahme vom Mindestlohn verfehlt ihr Ziel

Aus einer aktuellen Studie des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) geht hervor, dass die in § 22 Abs. 4 MiLoG geregelte Ausnahme, wonach Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn ausgenommen sind, ihr Ziel verfehlt hat. Denn von durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslosen, haben gerade einmal knapp 2000 Personen einen entsprechenden Befreiungsantrag gestellt. Ursprünglich wollte man gerade bei Arbeitgebern Anreize schaffen, diesen Personenkreis zu beschäftigen. Doch dem ist nicht so. Weder sind Langzeitsarbeitslose besonders motiviert für einen niedrigeren Lohn zu arbeiten, noch möchten Arbeitgeber schlecht motivierte Mitarbeiter einstellen. Folglich blieben erhoffte Beschäftigungseffekte aus.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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