Berechnung Buchführungspflicht

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vom 02.06.2021 (BGBl. I S. 1259) wurde die Berechnungsmethode für die Berechnung der Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO an die Berechnungsmethode zur Berechnung der Grenze für die Zulässigkeit der Ist-Besteuerung (§ 19 Abs. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nach dem Umsatzsteuergesetz angepasst.
§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 02.06.2021 (BGBl. I. S. 1259) ist auf Umsätze der Kalenderjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 beginnen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Veröffentlicht.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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