Die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStGsteuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 ist als Betriebsausgabe abzugsfähig (Niedersächsisches FG, Urteil v. 11.12.2024 – 9 K 83/24; Revision anhängig, BFH-Az. X R 2/25).
Hintergrund: Nach § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden
Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH