In der Regel prüft die Betriebsprüfung Rentenversicherung alle vier Jahre. Geprüft werden Lohn- und Gehaltskonten, Anstellungsverträge, Beitragsabrechnungen, Meldungen zur Sozialversicherung sowie Abrechnungsunterlagen für freie Mitarbeiter. Überwacht wird so, ob Arbeitgeber alle geschuldeten Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung abgeführt haben. Die Meldungen zur Sozialversicherung werden auf ihre Richtigkeit hin geprüft. Auch die Umlagen wegen Mutterschaft und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie das Insolvenzgeld sind Bestandteil der Betriebsprüfung Rentenversicherung. Kontrolliert wird der Insolvenzschutz von Wertguthaben und ob Betriebe die Künstlersozialabgabe gezahlt haben. Im Jahr 2018 wurden ca. 767.000 Unternehmen geprüft: bei einem Viertel wurden entweder Abrechnungsfehler oder gar Abrechnungsbetrug aufgedeckt. Die Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen ergaben sich mit knapp einer Milliarde Euro. Hinzu kamen Säumniszuschläge von rund 245 Millionen Euro.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)