Die künftige Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre wird zu Veränderungen bei der Rückstellungsbildung führen. Konkret wird sich der zu erwartende Aufwand für die Aufbewahrung von Buchungsbelegen (wie z.B. Rechnungen) sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz verringern.
Die Regelung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege tritt ab dem 1.1.2025 in Kraft. Das bedeutet: Betroffen sind Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2024 aufgestellt werden. Denn eine der Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen ist die wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag.
Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH