COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub

Das LAG Düsseldorf entschied bezüglich einer COVID-19-Quarantäne einer Arbeitnehmerin, dass eine Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher AU-Bescheinigung erfolgt (Az. 7 Sa 857/21).

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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