Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung mit einem Bericht der Bundesregierung zu den mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz bundesweit eingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befasst. Die Länderkammer hat von dem Bericht Kenntnis genommen, aber keine inhaltliche Stellungnahme beschlossen.
Die Bundesregierung spricht sich gegen eine Verlängerung aus.
In dem Bericht votiert die Bundesregierung dafür, von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit einer nur auf die Kohleregionen beschränkten Verlängerung der degressiven Abschreibung keinen Gebrauch zu machen.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)