Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

Das BAG hat dem EuGH bezüglich der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten beim Entgelt Fragen zur Klärung vorgelegt (Az. 8 AZR 370/20 (A)).

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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