Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 1. Januar 2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sog. Selbstbehalte. Am Ende dieser Mitteilung wird kurz die Bedeutung der „Düsseldorfer Tabelle“ erklärt und eine Perspektive für das Jahr 2021 gegeben.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)