Entwurf der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023

Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2023 und die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
• Die für 2023 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 28.9.2022).
• Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können.
• Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

 

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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