Der Bundestag hat sich am 3.6.2022 mehrheitlich für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € je Stunde ab Oktober 2022 ausgesprochen.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/1408; BT-Drucks. 20/1916) zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung stimmten die Koalitionsfraktionen und Die Linke. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich. Auf Antrag der Linken wurde über Artikel 7 des Gesetzentwurfs, die von der Linken heftig kritisierten Änderungen bei den Minijobs, in namentlicher Abstimmung separat abgestimmt. Für den Artikel 7 stimmten dabei 398 Abgeordnete, dagegen 41 und 248 der insgesamt abgegebenen Stimmen waren Enthaltungen. Zur Abstimmung des Gesetzentwurfs hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 20/1916) vorgelegt. Einen Entschließungsantrag der CDU/CSU (BT-Drucks. 20/2057) wies der Bundestag bei Enthaltung der AfD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurück. Darin kritisierte die Unionsfraktion die beabsichtigte politische Festlegung der Mindestlohnhöhe und forderte zukünftig eine Festlegung durch die Mindestlohnkommission.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)