Das BMF hat ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 6.4.2023 – IV C 6 – S 2246/19/10004 :004).
Das Schreiben enthält Erläuterungen zu folgenden Punkten:
• Definition der Kindertagespflege
• Einkunftsart von selbständigen und nichtselbständigen Kindertagespflegepersonen
• Ermittlung des Gewinns bei einer selbständigen Kindertagespflegeperson
• Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Betriebsausgabenpauschalen
• Aufhebung BMF-Schreiben
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)