Finanzverwaltung versendet geänderte Zinsbescheide

Die Thüringer Finanzämter versenden in den kommenden Tagen 350.000 geänderte Zinsbescheide von Amts wegen. Hierauf macht das Thüringer Finanzministerium aufmerksam.
Hintergrund: Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen wurde im vergangenen Sommer neu geregelt. Der Zinssatz bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen wurde für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend auf 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent pro Jahr) gesenkt. Bisher betrug der Zinssatz 0,5 Prozent monatlich (6 Prozent pro Jahr). Die Änderung hatte der Gesetzgeber im Juli des vergangenen Jahres beschlossen. Hintergrund war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021, der den bundesgesetzlichen Zinssatz für verfassungswidrig erklärt hatte.
Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium u.a. weiter aus:
•    Für die Umsetzung der Neuregelung musste die Finanzverwaltung zunächst die technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. In den kommenden Tagen erhalten Steuerzahler ihre Änderungsbescheide von Amts wegen. Die betroffenen Zinsbescheide sind auf dem 19.1.2023 datiert.
•    Die Thüringer Finanzverwaltung hat Anfang Januar alle vorhandenen Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen an die neuen gesetzlichen Vorgaben maschinell überprüft. Im Ergebnis wurden rund 350.000 geänderte Zinsbescheide erstellt.
•    Finanzministerin Heike Taubert weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass in offenen Fällen mit Festsetzung von Erstattungszinsen zugunsten der Bürger Vertrauensschutz gilt.
•    Bei Mischfällen mit Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wird die Vertrauensschutzregelung auf das Ergebnis der Neuberechnung angewendet. Nur wenn der Zins bisher noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies mit dem neuen Zinssatz von 1,8 Prozent jährlich.
•    Sofern eine Zinsfestsetzung mit Einspruch angefochten wurde, enthalten die Änderungsbescheide einen entsprechenden Hinweis.

 

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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