Geldwerter Vorteil für Garage

Die vom Arbeitnehmer für seine Garage getragene Absetzung für Abnutzung (AfA) kann den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Arbeitgeber-Fahrzeugs zur außer-dienstlichen Nutzung nicht mindern, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers ggü. dem Arbeitgeber besteht, das Fahrzeug in der Garage unterzustellen (BFH, Urteil v. 4.7.2023 – VIII R 29/20; veröffentlicht am 31.8.2023).

 

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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