Die Bundesregierung möchte schärfer gegen Illegale Beschäftigung und gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld vorgehen. Gravierende Beitragsausfälle in der Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen sind lt. Bundesregierung zu verzeichnen. Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit bei erfolgten Dienst- und Werkleistungen prüfen, sondern auch bei Anbahnung derartiger Leistungen. Vor allem bei vorgetäuschten Dienst- oder Werkleistungen, die zu Sozialleistungen führen, soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit für Prüfungen in der Lage sein. Insbesondere anonyme Angebote und Werbemaßnahmen im Print-, online- und sonstigen Medien soll illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit stärker ins Visier genommen werden. Auch soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegen das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft im öffentlichen Raum vorgehen. Die Regierung möchte damit auch dazu beitragen, dass sich Tagelöhner-Börsen auflösen.
(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)