Gesetzgebung: 200 Euro Einmalzahlung und Sofortzuschlag für Kinder

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages hat am 11.5.2022 Einmalzahlungen für Transferleistungsbezieher und einen Kinder-Sofortzuschlag beschlossen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/1411) der Bundesregierung für das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz in geänderter Fassung (BT-Drucks. 20/1768) stimmte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP zu. Dagegen stimmte die CDU/CSU-Fraktion. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme und Kinder aus Anlass der Corona-Pandemie entlastet werden: So soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro die Kinder unterstützen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen durch eine Einmalzahlung für Aufwendungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Betrag auf 200 Euro erhöht.
Ferner sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Ergänzt wurde außerdem, dass aus der Ukraine geflohene Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind erhalten. Die Übergangsfrist, innerhalb derer der Wechsel der ukrainischen Geflüchteten vom AsylbLG ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch/Grundsicherung für Arbeitssuchende) stattfinden soll, wurde bis Ende Oktober 2022 verlängert, um die Kommunen zu entlasten.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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