Die Bundesregierung will durch verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie durch ein höheres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren und den Effekt der kalten Progression ausgleichen.
Der von ihr eingebrachte Entwurf eines „Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (BT-Drucks. 20/3871) sieht dazu die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 € auf 10.632 € im kommenden Jahr vor.
2024 soll der Grundfreibetrag weiter auf 10.932 € steigen. Ebenfalls im nächsten Jahr erhöht werden soll das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 € pro Monat. Diese Erhöhung in einem Schritt soll für die Jahre 2023 und 2024 gelten. Der Gesetzentwurf entspricht inhaltlich einem bereits von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/3496).
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)