Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von im Home Office tätigen Grenzpendlern und im öffentlichen Dienst Beschäftigten wurde mit dem Großherzogtum Luxemburg am 7. Oktober 2020 die in der Anlage beigefügte Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Sie ersetzt die Verständigungsvereinbarung vom 3. April 2020 und erweitert die im Hinblick auf die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie getroffenen Vereinbarungen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Zudem wurde vereinbart, dass die Verständigungsvereinbarung bis mindestens Ende 2020 gilt.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)