Gründungszuschuss für Arbeitslose

Etwa 80 Prozent der Geförderten sind knapp 3,5 Jahre nach Gründung noch selbstständig.
Durch den Gründungszuschuss geförderte Gründer und Gründerinnen sind auch lange nach dem Ende der Förderung größtenteils weiterhin selbstständig.
Außerdem sind sie deutlich häufiger erwerbstätig und haben höhere Einkommen als vergleichbare Personen ohne diese Förderung. Das zeigt eine am
21.12.2021 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam.
Knapp 81 Prozent der männlichen und 80 Prozent der weiblichen durch den Gründungszuschuss geförderten Personen sind auch 40 Monate nach der Gründung weiterhin selbstständig. Etwa 14 Prozent der Gründer und 12 Prozent der Gründerinnen sind nach 40 Monaten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Das entspricht einer Arbeitsmarktintegrationsquote von rund
95 Prozent für geförderte Gründer und 92 Prozent für Gründerinnen. Gründer und Gründerinnen haben eine im Schnitt etwa 22 Prozentpunkte höhere Integrationsquote als vergleichbare Personen ohne Förderung. Der Anteil an geförderten Gründern und Gründerinnen, die eine hohe Jobzufriedenheit aufweisen, ist für Gründer um 6,6 Prozentpunkte und für Gründerinnen um 7,6 Prozentpunkte höher als bei Nichtgeförderten. Darüber hinaus haben Gründer durchschnittlich ein um knapp 1.200 Euro höheres, und Gründerinnen im Schnitt ein um 620 Euro höheres Netto-Erwerbseinkommen als vergleichbare Personen ohne eine solche Förderung.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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