Die Regelung, wonach Hausangestellte – bei denen es sich fast ausschließlich um Frauen handelt – keinen Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit haben, verstößt EuGH-Generalanwalt Szpunar zufolge gegen das EU-Recht (Rs.
C-389/20).
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)