Für die Tätigkeit von Influencern können eine Reihe von unterschiedlichen steuerlichen Sachverhalten vorliegen. Wer in den sozialen Netzwerken Geld verdienen möchte, wird mit einigen steuerlichen Pflichten konfrontiert. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) hat nun aktuell auf Ihrer Homepage einen Überblick über mögliche betroffene Bereiche online gestellt. Social-Media-Akteure können sich hier über notwendige Handlungsbereiche in folgenden Punkten informieren:
- die mit der laufenden Geschäftstätigkeit ggf. anfallenden Steuerbereiche Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer mit den unterschiedlichen Einnahmequellen
- Pflichten und weiterführende Hinweise bei Neugründung bzw. Beendigung der Tätigkeit
- Unterstützung durch praktische Erklärvideos und weiterführende Links
Die Informationsseite können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.finanzamt.nrw.de/influencer
Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH