Mit dem Jahressteuergesetz 2020 treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Für 2020 und 2021 wird eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Die Freibeträge für das Ehrenamt werden ab 2021 erhöht. Der Zweckkatalog für gemeinnützige Organisationen wurde um Klimaschutz, Freifunk und Ortsverschönerung erweitert. Die Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben weiterhin steuerfrei und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird dauerhaft um lehr als das doppelte erhöht. Die steuerfreie Sachbezugsgrenze für Mitarbeiter erhöht sich ab 2022 und es gibt für die Verlustverrechnung aus Termingeschäften eine höhere Grenze. Die verbilligte Vermietung wird angepasst. Schließlich werden u. A. längere Verjährungsfristen für Steuerstraftaten eingeführt und der internationale Online-Handel Mehrwertsteuer betreffend neu geregelt.
(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)