Kassen: Überarbeitung der Technische Richtlinien des BSI

Das BMF hat einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekannt gemacht (BMF, Schreiben v. 29.12.2023 – IV D 2 – S 0316-a/19/10012 :005).
Hintergrund: Das BSI hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben.
Folgende Technische Richtlinien wurden überarbeitet:
• Technische Richtlinie BSI TR-03153-1: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Version 1.1.1
• Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – Zertifizierungsanforderungen Version 1.1.1
• Technische Richtlinie BSI TR-03153-1-TS: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Testspezifikation (TS) Version 1.1.0
• Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A – TS: Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – TS – Prüfung der Zertifizierungsanforderungen Version 1.1.0
Hinweis:
Die überarbeiteten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht.

 

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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