KStG: Veräußerung von Anteilen

Nach einem aktuellen Urteil ist die Rückabwicklung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ein rückwirkendes Ereignis. Beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor. Im Urteilsfall ging es um den Rückerwerb der Anteile und Ansatz der Anschaffungskosten nach einer gescheiterten Veräußerung. Es liegt keine Anschaffung im Zusammenhang der rückübertragenen Anteile vor, es handelt sich um den rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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