Kurzarbeit null und Urlaub

Aufgrund der Kurzarbeit null hat ein Arbeitnehmer in diesem Zeitraum keine Urlaubsansprüche erworben. Der Jahresurlaub steht deshalb nach einem Urteil des LAG Düsseldorf nur anteilig im gekürzten Umfang zu. Das Gericht hat die Revision zugelassen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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