Lohnsteuer: Entwurf der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022

Das BMF hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2022 und die Entwürfe der geänderten Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht (Stand: 30.3.2022).
Die geänderten Programmablaufpläne sind voraussichtlich ab dem 1. Juni 2022 anzuwenden.
Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

 

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