In den 22 EU-Mitgliedstaaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind die Mindestlöhne kräftig angehoben worden – nominal um 4,8 Prozent und nach Abzug der Inflation um 2,7 Prozent. Erstmals seit sieben Jahren ist der Mindestlohn auch in Griechenland wieder gestiegen. Lediglich Lettland hat aktuell den Mindestlohn nicht erhöht. Der deutsche Mindestlohn mit 9,19 EUR pro Stunde ist weiterhin niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten. Diese sehen alle einen Stundenlohn von 9,66 EUR und mehr vor, in Frankreich erstmals über 10 EUR und in Luxemburg sogar 11,97 EUR. Keinen Mindestlohn haben Österreich, die nordischen Länder und Italien. In diesen Ländern besteht aber eine meist starke Bindung an Tariflöhne. Die südeuropäischen EU-Mitgliedstaaten setzen Lohnuntergrenzen von 3,61 EUR in Portugal und 3,76 in Griechenland bis 5,45 EUR in Spanien. In Slowenien liegt der Mindestlohn bei 5,10 EUR. In den meisten Mittel- und Osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch niedriger. In Litauen müssen umgerechnet 3,39 EUR pro Stunde gezahlt werden, in Tschechien 3,11 EUR, in Polen 3,05 EUR und in Rumänien 2,68 EUR. Der niedrigste Mindestlohn in der EU ist in Bulgarien mit 1,72 EUR zu finden.
(Quelle:VSH Dienstleistungs GmbH)