Minijob mehr als 450 EUR?

Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass zusätzlich zum Verdienst gezahlte steuerfreie Einnahmen in der Sozialversicherung unberücksichtigt bleiben. Dazu gehören z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Auch der Freibetrag für den Übungsleiter in Höhe von 2.400 EUR kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen angesetzt werden. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere steuerfrei und sozialversicherungsfrei bleibende Möglichkeiten, wie z. B. die 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge, steuerfreie Reisekosten usw.

(Quelle: V.S.H. Dienstleistungs GmbH)

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