Modernes Mehrwertsteuersystem für die EU (Kommission)

Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU modernisiert werden soll. Das System soll für Unternehmen vereinfacht werden und widerstandsfähiger gegen Betrug sein. Das soll vor allem durch stärkere Digitalisierung, wie z. B. durch elektronische Rechnungsstellung erreicht werden.
Der EU sind im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 93 Mrd. € entgangen – ein Viertel davon sind konservativen Schätzungen zufolge auf Mehrwertsteuerbetrug innerhalb der EU zurückzuführen. Deutschland sind im Jahr 2020 Steuereinnahmen in Höhe von mehr als 11 Mrd. € entgangen. Es wurde zudem ein Vorschlag gemacht, um die Herausforderungen im Mehrwertsteuerbereich in der Plattformwirtschaft anzugehen.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
• Umstellung auf die digitale Meldung in Echtzeit: Mit dem neuen System wird die digitale Meldung in Echtzeit für Mehrwertsteuerzwecke auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten wertvolle Informationen, die für die bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere Karussellbetrug, notwendig sind. Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung wird zur Verringerung der jährlich durch Mehrwertsteuerbetrug bedingten Verluste um bis zu 11 Mrd. € beitragen und bewirken, dass die Verwaltungs- und Befolgungskosten für EU-Händler in den nächsten zehn Jahren um über 4,1 Mrd. € pro Jahr gesenkt werden. Durch die Umstellung wird auch für die Annäherung der bestehenden nationalen Systeme in der gesamten EU gesorgt. Zudem wird der Weg für die Mitgliedstaaten geebnet, die in den nächsten Jahren auf nationaler Ebene digitale Meldesysteme für den inländischen Handel einrichten möchten.
Mehrwertsteuervorschriften für Plattformen für Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften: Gemäß den neuen Vorschriften werden in diesen Bereichen tätige Plattformbetreiber künftig dafür zuständig sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn die Dienste-Anbieter dies nicht tun, beispielsweise, weil es sich bei ihnen um kleine Unternehmen oder einzelne Anbieter handelt. Dies wird zusammen mit weiteren Klarstellungen für einen in allen Mitgliedstaaten einheitlichen Ansatz sorgen und zur stärkeren Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Online-Dienste und herkömmliche Dienste in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung beitragen. Damit einher gehen auch Erleichterungen für KMU. Diese müssten andernfalls die Mehrwertsteuervorschriften in allen Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, kennen und einhalten.
• Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung: Der Vorschlag stützt sich auf das bereits bestehende Modell der „einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer“ für im Online-Verkauf tätige Unternehmen. Dank dem Vorschlag müssten sich Unternehmen mit Kundinnen und Kunden in anderen Mitgliedstaaten für die gesamte EU nur einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren. Zudem könnten sie ihre Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in nur einer Sprache erfüllen. Schätzungen zufolge könnten Unternehmen, insbesondere KMU, dadurch in einem Zeitraum von zehn Jahren Registrierungs- und Verwaltungskosten in Höhe von etwa 8,7 Mrd. € einsparen. Zu den weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Mehrwertsteuererhebung gehört unter anderem die verpflichtende Nutzung der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr durch bestimmte Plattformen, die Verkäufe an Kundinnen und Kunden in der EU erleichtern.
Nächste Schritte:
Bei dem Vorschlagspaket handelt es sich um Änderungen an den drei folgenden EU-Rechtsakten: Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EG), Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates und Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.
Die Legislativvorschläge werden dem Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation übermittelt.

 

(Quelle: VSH Dienstleistungs GmbH)

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